ANHANG III VO (EG) 2005/1898

Qualitätsanforderungen an reines Butterfett und wasserfreies Milchfett des KN-Codes ex04059010 gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 7(ohne Zusatz von Kennzeichnungsmitteln)

Milchfett: mindestens 99,8 %

Feuchtigkeit und fettfreie Bestandteile der Milch: höchstens 0,2 %

Freie Fettsäuren: höchstens 0,35 % (in Oleinsäure ausgedrückt)

Peroxidzahl: höchstens 0,5 Einheiten (in Milliäquivalenten aktivierter Sauerstoff je kg)

Geschmack: unverfälscht

Geruch: ohne Fremdgeruch

Neutralisierungsmittel, Antioxidantien, Konservierungsmittel: keine

Andere Fette als Milchfett: keine(1).

Fußnote(n):

(1)

Die Untersuchung ist unangemeldet nach Maßgabe der erzeugten Mengen, mindestens aber je 500 Tonnen und/oder einmal monatlich nach den in Anhang XXV der Verordnung (EG) Nr. 213/2001 vorgesehenen Verfahren durchzuführen. Butterfett und Milchfett, auch fraktioniert, werden nur zugelassen, wenn die Analyseergebnisse negativ sind.

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