Artikel 10 VO (EG) 2005/1950
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung berührt nicht die Gültigkeit der zwischen dem 1. Mai 2004 und dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung beantragten oder erteilten Lizenzen.
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