Anlage VII zu Anhang VI VO (EG) 2005/2074

MUSTER – VOM KAPITÄN ZU UNTERZEICHNENDES DOKUMENT, DAS EINFUHREN BEIGEFÜGT SEIN MUSS, WENN GEFRORENE FISCHEREIERZEUGNISSE UNMITTELBAR VON EINEM GEFRIERSCHIFF IN DIE EUROPÄISCHE UNION EINGEFÜHRT WERDEN

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