ANHANG IB VO (EG) 2005/2095

Der Kommission bis spätestens 31. Juli des betreffenden Erntejahres mitzuteilende Angaben

    Ernte: …

    Erklärender Mitgliedstaat: …

    Sortengruppe: …

(Erklärender)

Erzeugermitgliedstaat

Erzeugermitgliedstaat

Name:

Erzeugermitgliedstaat

Name:

Erzeugermitgliedstaat

Name:

1.
ANBAUVERTRÄGE:
1.1
Anzahl der registrierten Anbauverträge
1.2
Tabakmenge (in Tonnen) aus Vertragsanbau mit dem Feuchtigkeitsgehalt gemäß Anhang XXVIII der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004
1.3
Gesamtfläche unter Vertragsanbau (in ha)
2.
ERZEUGER
2.1
Gesamtanzahl der Erzeuger
2.2
Anzahl der Erzeuger, die einer Erzeugergemeinschaft angehören
3.
ERSTVERARBEITUNGSUNTERNEHMEN
3.1
Anzahl der Erstverarbeitungsunternehmen, die Anbauverträge schließen
4.
PREISE(1)
4.1
In den Anbauverträgen vereinbarter Höchstpreis (EUR/kg), in der jeweiligen Währung, ohne Steuern und Abgaben, mit Angabe der Referenzqualität
4.2
In den Anbauverträgen vereinbarter Mindestpreis (EUR/kg), in der jeweiligen Währung, ohne Steuern und Abgaben, mit Angabe der Referenzqualität

Fußnote(n):

(1)

Die Mitgliedstaaten, die ihre Landeswährung verwenden, wenden den am 1. Januar des Erntejahres geltenden Umrechnungskurs an.

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