ANHANG III VO (EG) 2005/2095

Der Kommission bis spätestens 31. Juli des auf das Erntejahr folgenden Jahres mitzuteilende Angaben

Veränderungen der Bestände (in Tonnen) der Erstverarbeiter

    Erklärender Mitgliedstaat: …

    Datum der Erklärung: …

Sortengruppe Ernte Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr auf dem Gemeinschaftsmarkt abgesetzte Mengen(1) Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr auf Drittlandsmärkten abgesetzte Mengen(1) Bestand am letzten Tag des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs(1)

Fußnote(n):

(1)

Das Wirtschaftsjahr läuft vom 1. Juli des Erntejahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres.

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