Artikel 11 VO (EG) 2005/2110
Anwendung der Verordnung
Diese Verordnung ändert und regelt die entsprechenden Teile der in Anhang I aufgeführten Gemeinschaftsinstrumente. Die Kommission wird die Anhänge II bis IV dieser Verordnung gegebenenfalls ändern, um alle Änderungen der OECD-Texte zu berücksichtigen.
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