Artikel 3 VO (EG) 2005/2115
Zulässige Gesamtfangmengen (TAC)
Die zulässigen TAC für Schwarzen Heilbutt im NAFO-Untergebiet 2 und den Divisionen 3KLMNO werden wie folgt festgesetzt:
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-
18500 t im Jahr 2006,
- —
-
16000 t im Jahr 2007.
Werden jedoch im Rahmen der NAFO-Zusammenarbeit neue TAC vereinbart, so ändert der Rat die in Unterabsatz 1 festgesetzten TAC auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit entsprechend.
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