Artikel 4 VO (EG) 2005/2115
Verbot der Fischerei auf Schwarzen Heilbutt
Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft ist es untersagt, im NAFO-Untergebiet 2 und den Divisionen 3KLMNO Schwarzen Heilbutt zu fangen und in dem genannten Gebiet gefangenen Schwarzen Heilbutt an Bord mitzuführen, umzuladen oder anzulanden, wenn sie nicht im Besitz einer von ihrem Flaggenmitgliedstaat erteilten speziellen Fangerlaubnis sind.
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