Artikel 16 VO (EG) 2005/2166
Bericht über den Wiederauffüllungsplan
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit Schlussfolgerungen zur Durchführung des Wiederauffüllungsplans für die betroffenen Bestände, der auch mit dem Plan zusammenhängende verfügbare sozioökonomische Daten enthält. Der Bericht ist bis zum 17. Januar 2010 vorzulegen.
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