Artikel 1 VO (EG) 2005/2187
Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Verordnung enthält technische Bestandserhaltungsmaßnahmen in Bezug auf den Fang und die Anlandung von Fischereiressourcen in den Meeresgewässern unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten in dem in Anhang I festgelegten geografischen Gebiet.
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