Artikel 31 VO (EG) 2005/2187
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 88/98 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen und gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.
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