Anlage 1 VO (EG) 2005/2187

Technische Beschreibung eines BACOMA-Steerts

Beschreibung

a)
Größe von Steert, Tunnel und Endstück des Schleppnetzes

i)
Der Steert besteht aus zwei Netzblättern, die auf jeder Seite durch jeweils eine Laschverstärkung gleicher Länge verbunden sind.
ii)
Die Rautenmaschen haben eine Mindestöffnung von 105 mm. Das Garn besteht aus Polyäthylenfäden, wobei Einfachzwirn eine Stärke von höchstens 6 mm, Doppelzwirn eine Stärke von höchstens 4 mm aufweist.
iii)
Es ist verboten, Steerte und Tunnel zu verwenden, die aus einem einzigen Blatt gefertigt sind und nur eine einzige Laschverstärkung aufweisen.
iv)
Die Anzahl offener Rautenmaschen im Tunnelumfang, Laschverstärkungen ausgenommen, darf an keiner Stelle größer oder kleiner ausfallen als die Höchstmaschenzahl im Umfang des vorderen Steertendes (Abbildung 1).

b)
Anbringung des Fensters

i)
Das Fenster wird in das obere Netzblatt des Steerts eingefügt (Abbildung 2).
ii)
Es endet in einem Abstand von maximal vier Maschen zur Steertleine, die handgeflochtene Maschenreihe eingeschlossen, durch die die Steertleine läuft (Abbildung 3 oder 4).

c)
Größe des Fensters

i)
Die Breite des Fensters in Anzahl Maschenseiten entspricht der Hälfte der Anzahl offener Rautenmaschen im oberen Netzblatt. Höchstens 20 % der Anzahl offener Rautenmaschen im oberen Netzblatt dürfen notfalls stehen bleiben, auf beide Seiten des Fensters gleichmäßig verteilt (Abbildung 4).
ii)
Die Länge des Fensters beträgt mindestens 5,5 m.
iii)
Abweichend von Ziffer ii beträgt die Länge des Fensters mindestens 6 m, wenn am Fenster ein Sensor zur Messung der Fangmenge angebracht ist.

d)
Netztuch des Fensters

i)
Die Maschenöffnung beträgt mindestens 120 mm. Es handelt sich um Quadratmaschen, d. h. alle vier Seiten des Fenster-Netztuches sind im Schenkelschnitt geschnitten.
ii)
Das Netztuch ist so angeschlagen, dass die Maschenseiten parallel und senkrecht zur Längsachse des Steerts verlaufen. Das Netztuch besteht aus knotenlosem, geflochtenem Einfachzwirn oder besitzt nachweislich vergleichbare Selektivitätseigenschaften. Knotenloses Netztuch ist Netztuch aus vierseitigen Maschen, deren Ecken durch die Verflechtung der Zwirne zweier nebeneinander liegender Maschenseiten entstehen.
iii)
Das Einfachgarn weist eine Stärke von mindestens 5 mm auf.

e)
Sonstige Vorschriften

i)
Das BACOMA-Fluchtfenster darf nicht von einem Entlastungsstropp (hinterster Stropp) umschlossen sein.
ii)
Zulässig ist eine kugelförmige Steertboje mit einem maximalen Durchmesser von 40 cm. Die Steertboje ist über eine Bojenleine an der Steertleine befestigt.
iii)
Das BACOMA-Fluchtfenster darf nicht durch einen Flapper abgedeckt werden.

Abbildung 1

Ein Schleppnetz lässt sich in drei verschiedene Abschnitte unterteilen, die unterschiedliche Formen und Funktionen haben. Es sind dies der vordere Netzkörper, ein verjüngter Teil, der Tunnel, ein nicht verjüngter Teil, der normalerweise aus einem oder zwei Netzblättern gearbeitet ist, und schließlich der Steert, ebenfalls ein nicht verjüngter Teil aus Doppelzwirn, der ihn reißfester macht. Durch den Teilstropp kann der hintere Teil des Steerts abgebunden werden (Fangsack).

Abbildung 2

A
Tunnel
B
Steert
C
Fluchtfenster, Quadratmaschenfenster
1
Oberblatt, höchstens 50 offene Rautenmaschen
2
Unterblatt, höchstens 50 offene Rautenmaschen
3
Laschverstärkungen
4
Ansetztour oder Reihleine
5
Teilstropp
6
Entlastungsstropp (hinterster Stropp)
7
Steertleine
8
Abstand zwischen Fenster und Steertleine (Abbildungen 3 und 4)
9
Bojenleine
10
Steertboje

Abbildung 3

A
120 mm Quadratmaschenfenster (25 Maschenseiten)
B
Verbindung zwischen Quadratmaschenfenster und Laschverstärkung
C
Verbindung zwischen Quadratmaschenfenster und Rautenmaschennetz
D
105 mm Rautenmaschennetztuch (höchstens 50 offene Maschen)
E
Abstand zwischen Fenster und Steertleine. Das Fenster endet in einem Abstand von maximal vier Maschen zur Steertleine, die handgeflochtene Maschenreihe eingeschlossen, durch die die Steertleine läuft
F
Eine Reihe handgeflochtene Maschen (für die Steertleine)

Abbildung 4

A
120 mm Quadratmaschenfenster (20 Maschenseiten)
B
Verbindung zwischen Quadratmaschenfenster und Laschverstärkung
C
Verbindung zwischen Quadratmaschenfenster und Rautenmaschennetz
D
105 mm Rautenmaschennetztuch (höchstens 50 offene Maschen)
E
Abstand zwischen Fenster und Steertleine. Das Fenster endet in einem Abstand von maximal vier Maschen zur Steertleine, die handgeflochtene Maschenreihe eingeschlossen, durch die die Steertleine läuft
F
Eine Reihe handgeflochtene Maschen (für die Steertleine)
G
An beiden Seiten des Fensters höchstens 10 % der offenen Maschen D

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