Artikel 36 VO (EG) 2005/27
Fangverbot für Schwarzen Heilbutt
Gemeinschaftsschiffen ist es untersagt, im NAFO-Untergebiet 2 und in den Divisionen 3KLMNO Schwarzen Heilbutt zu fangen oder dort gefangenen Schwarzen Heilbutt an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden, es sei denn, ihr Flaggenmitgliedstaat hat ihnen eine spezielle Fangerlaubnis erteilt.
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