Artikel 3 VO (EG) 2005/305
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Mit Ausnahme der Nummern 1 und 2 des Anhangs gilt sie mit Wirkung vom 1. Mai 2004.
Die Nummern 1 und 2 des Anhangs gelten ab 1. Januar 2005.
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