Artikel 36 VO (EG) 2005/382
Bestimmung betreffend das Wirtschaftsjahr 2004/05
Die Verordnung (EG) Nr. 785/95 wird aufgehoben.
Ihre Bestimmungen bezüglich der Verwaltung der im Wirtschaftsjahr 2004/05 geltenden Beihilferegelung bleiben jedoch bis zur endgültigen Abrechnung der Ergebnisse des genannten Wirtschaftsjahrs anwendbar.
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