Artikel 1 VO (EG) 2005/768

Ziele

Mit dieser Verordnung wird eine Europäische Fischereiaufsichtsagentur ( „die Agentur” ) errichtet, deren Ziel es ist, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

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