Artikel 1 VO (EG) 2005/772

(1) Die Definitionen zum Erfassungsbereich der Merkmale sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.

(2) In diesen Definitionen werden in Verweisen auf Unternehmensabschlüsse die in Artikel 9 (Bilanz) und Artikel 23 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Richtlinie 78/660/EWG des Rates(1) festgelegten Positionen verwendet.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 222 vom 14.8.1978, S. 11.

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