Präambel VO (EG) 2005/772

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 48/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über die Erstellung der jährlichen Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003—2009(1), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung jährlicher Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003—2009 geschaffen.
(2)
Gemäß Artikel 7 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 sind Durchführungsmodalitäten zur Festlegung des Erfassungsbereichs der verlangten Merkmale erforderlich.
(3)
Gemäß Artikel 7 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 sind Durchführungsmodalitäten zur Festlegung des technischen Formats für die Übermittlung der jährlichen Stahlstatistiken der Gemeinschaft erforderlich.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 7 vom 13.1.2004, S. 1.

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