ANHANG VI VO (EG) 2005/883

ANHANG 61

MUSTER EINER VERFAHRENSÜBERNAHMEERKLÄRUNG

Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger: Zentralstelle des ersten Mitgliedstaats, der den ursprünglichen Anspruch erhoben hat

BETRIFFT: CARNET ATA — VERFAHRENSÜBERNAHMEERKLÄRUNG

Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Entrichtung der Zölle und Eingangsabgaben nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul(1) am …(2) bei dem bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist:
1.
Carnet ATA Nr.:
2.
Ausgestellt von der Handelskammer in:

    Ort:

    Land:

3.
Auf den Namen von:

    Inhaber:

    Anschrift:

4.
Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets:
5.
Datum für die Wiederausfuhr(3):
6.
Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts(4):
7.
Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt:
Diese Erklärung entbindet Sie von der Pflicht, weiter in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Unterschrift und Stempel der ausstellenden Zentralstelle.

Fußnote(n):

(1)

Artikel 7 des ATA-Übereinkommens, Brüssel, 6. Dezember 1961/Artikel 9 von Anhang A des Übereinkommens von Istanbul, 26. Juni 1990.

(2)

Datum der Versendung des Antrags.

(3)

Auszufüllen in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem Beförderungsabschnitt oder dem nicht erledigten Trennabschnitt für die vorübergehende Verwendung oder, sofern dieser nicht vorhanden ist, nach Kenntnisstand der ausstellenden Zentralstelle.

(4)

Unzutreffendes bitte streichen.

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