ANHANG VI VO (EG) 2005/883
ANHANG 61
MUSTER EINER VERFAHRENSÜBERNAHMEERKLÄRUNG
Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger: Zentralstelle des ersten Mitgliedstaats, der den ursprünglichen Anspruch erhoben hatBETRIFFT: CARNET ATA — VERFAHRENSÜBERNAHMEERKLÄRUNG
Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Entrichtung der Zölle und Eingangsabgaben nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul(1) am …(2) bei dem bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist:- 1.
- Carnet ATA Nr.:
- 2.
- Ausgestellt von der Handelskammer in:
Ort:
Land:
- 3.
- Auf den Namen von:
Inhaber:
Anschrift:
- 4.
- Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets:
- 5.
- Datum für die Wiederausfuhr(3):
- 6.
- Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts(4):
- 7.
- Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt:
Fußnote(n):
- (1)
Artikel 7 des ATA-Übereinkommens, Brüssel, 6. Dezember 1961/Artikel 9 von Anhang A des Übereinkommens von Istanbul, 26. Juni 1990.
- (2)
Datum der Versendung des Antrags.
- (3)
Auszufüllen in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem Beförderungsabschnitt oder dem nicht erledigten Trennabschnitt für die vorübergehende Verwendung oder, sofern dieser nicht vorhanden ist, nach Kenntnisstand der ausstellenden Zentralstelle.
- (4)
Unzutreffendes bitte streichen.
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