ANHANG V VO (EG) 2005/883
ANHANG 59
MUSTER FÜR DIE MITTEILUNG NACH ARTIKEL 459
Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden Verwendung befindet, oder jede andere ZentralstelleBETRIFFT: CARNET ATA — GELTENDMACHUNG EINES ANSPRUCHS
Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Entrichtung der Zölle und Eingangsabgaben nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul(1) am(2) … bei dem bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist:- 1.
- Carnet ATA Nr.:
- 2.
- Ausgestellt von der Handelskammer in:
Ort:
Land:
- 3.
- Auf den Namen von:
Inhaber:
Anschrift:
- 4.
- Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets:
- 5.
- Datum für die Wiederausfuhr(3):
- 6.
- Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts(4):
- 7.
- Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt:
Fußnote(n):
- (1)
Artikel 7 des ATA-Übereinkommens, Brüssel, 6. Dezember 1961/Artikel 9 von Anhang A des Übereinkommens von Istanbul, 26. Juni 1990.
- (2)
Datum der Versendung der Mitteilung.
- (3)
Auszufüllen in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem Beförderungsabschnitt oder dem nicht erledigten Trennabschnitt für die vorübergehende Verwendung oder, sofern dieser nicht vorhanden ist, nach Kenntnisstand der ausstellenden Zentralstelle.
- (4)
Unzutreffendes bitte streichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.