ANHANG IV VO (EG) 2005/92
BIODIESELHERSTELLUNG
- 1.
- Mit Biodieselherstellung ist die Behandlung des Fettanteils tierischer Nebenprodukte (tierisches Fett) unter folgenden Bedingungen gemeint:
- a)
- Der Fettanteil tierischer Nebenprodukte wird zunächst verarbeitet
- i)
- nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Anhang V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 im Fall von Material der Kategorie 1 oder 2 und
- ii)
- nach einer der Verarbeitungsmethoden 1 bis 5 oder 7 oder bei aus Fischen gewonnenem Material nach Methode 6 gemäß Anhang V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 im Fall von Material der Kategorie 3.
- b)
- Das verarbeitete Fett wird dann unter Verwendung eines der folgenden Verfahren weiter verarbeitet:
- i)
- Das verarbeitete Fett wird vom Protein getrennt, und unlösliche Verunreinigungen werden bis auf einen Gewichtsanteil von höchstens 0,15 % entfernt und danach verestert und umgeestert. Die Veresterung ist jedoch für verarbeitetes Fett, das aus Material der Kategorie 3 gewonnen wurde, nicht vorgeschrieben. Zur Veresterung wird der pH-Wert auf weniger als 1 verringert, indem Schwefelsäure (H2SO4) oder eine gleichwertige Säure zugefügt und die Mischung zwei Stunden lang unter ständigem intensivem Mischen auf 72 °C erhitzt wird. Die Umesterung erfolgt durch Erhöhung des pH-Werts auf etwa 14 mit 15 % Kaliumhydroxid oder einer gleichwertigen Base mindestens 15-30 Minuten lang auf 35-50 °C. Die Umesterung wird unter den oben beschriebenen Bedingungen unter Verwendung einer neuen Basenlösung zweimal durchgeführt. Danach werden die Produkte raffiniert, was auch eine Vakuumdestillation bei 150 °C umfasst, und es entsteht Biodiesel.
- ii)
- Das Fett wird in einem von der zuständigen Behörde zugelassenen Verfahren mit entsprechenden Prozessparametern verarbeitet.
- c)
- Für Biodiesel, der aus der Behandlung von Material der Kategorie 1 entsteht, ist ein geeignetes Gasreinigungssystem vorhanden, mit dessen Hilfe die Emission von möglicherweise nicht verbrannten Proteinrückständen bei der Verbrennung von Biodiesel ausgeschlossen wird.
- 2.
- Das tierische Fett wird zur Herstellung von Biodiesel, der aus Fettsäuremethylestern besteht, verarbeitet. Dies geschieht durch Veresterung und/oder Umesterung des Fetts. Durch die nachfolgende Raffinierung der Produkte, einschließlich der Vakuumdestillation, entsteht Biodiesel, der als Brennstoff verwendet wird.
- 3.
- Die tierischen Nebenprodukte, die in dem Herstellungsverfahren entstehen, bei dem die in Nummer 1 Buchstabe b genannten Standards zur Anwendung kommen, können in einem zugelassenen Betrieb verbrannt werden. Bei aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fettanteilen können die tierischen Nebenprodukte aus diesem Herstellungsverfahren für die Herstellung technischer Erzeugnisse verwendet werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.