ANHANG IV VO (EG) 2005/92

BIODIESELHERSTELLUNG

1.
Mit Biodieselherstellung ist die Behandlung des Fettanteils tierischer Nebenprodukte (tierisches Fett) unter folgenden Bedingungen gemeint:

a)
Der Fettanteil tierischer Nebenprodukte wird zunächst verarbeitet

i)
nach der Verarbeitungsmethode 1 gemäß Anhang V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 im Fall von Material der Kategorie 1 oder 2 und
ii)
nach einer der Verarbeitungsmethoden 1 bis 5 oder 7 oder bei aus Fischen gewonnenem Material nach Methode 6 gemäß Anhang V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 im Fall von Material der Kategorie 3.

b)
Das verarbeitete Fett wird dann unter Verwendung eines der folgenden Verfahren weiter verarbeitet:

i)
Das verarbeitete Fett wird vom Protein getrennt, und unlösliche Verunreinigungen werden bis auf einen Gewichtsanteil von höchstens 0,15 % entfernt und danach verestert und umgeestert. Die Veresterung ist jedoch für verarbeitetes Fett, das aus Material der Kategorie 3 gewonnen wurde, nicht vorgeschrieben. Zur Veresterung wird der pH-Wert auf weniger als 1 verringert, indem Schwefelsäure (H2SO4) oder eine gleichwertige Säure zugefügt und die Mischung zwei Stunden lang unter ständigem intensivem Mischen auf 72 °C erhitzt wird. Die Umesterung erfolgt durch Erhöhung des pH-Werts auf etwa 14 mit 15 % Kaliumhydroxid oder einer gleichwertigen Base mindestens 15-30 Minuten lang auf 35-50 °C. Die Umesterung wird unter den oben beschriebenen Bedingungen unter Verwendung einer neuen Basenlösung zweimal durchgeführt. Danach werden die Produkte raffiniert, was auch eine Vakuumdestillation bei 150 °C umfasst, und es entsteht Biodiesel.
ii)
Das Fett wird in einem von der zuständigen Behörde zugelassenen Verfahren mit entsprechenden Prozessparametern verarbeitet.

c)
Für Biodiesel, der aus der Behandlung von Material der Kategorie 1 entsteht, ist ein geeignetes Gasreinigungssystem vorhanden, mit dessen Hilfe die Emission von möglicherweise nicht verbrannten Proteinrückständen bei der Verbrennung von Biodiesel ausgeschlossen wird.

2.
Das tierische Fett wird zur Herstellung von Biodiesel, der aus Fettsäuremethylestern besteht, verarbeitet. Dies geschieht durch Veresterung und/oder Umesterung des Fetts. Durch die nachfolgende Raffinierung der Produkte, einschließlich der Vakuumdestillation, entsteht Biodiesel, der als Brennstoff verwendet wird.
3.
Die tierischen Nebenprodukte, die in dem Herstellungsverfahren entstehen, bei dem die in Nummer 1 Buchstabe b genannten Standards zur Anwendung kommen, können in einem zugelassenen Betrieb verbrannt werden. Bei aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fettanteilen können die tierischen Nebenprodukte aus diesem Herstellungsverfahren für die Herstellung technischer Erzeugnisse verwendet werden.

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