ANHANG V EU-AbfVerfbrV (VO (EG) 2006/1013)

ABFÄLLE, FÜR DIE DAS AUSFUHRVERBOT DES ARTIKELS 36 GILT

Einleitende Bemerkungen

1.
Dieser Anhang gilt unbeschadet der Richtlinie 91/689/EWG und der Richtlinie 2006/12/EG.
2.
Dieser Anhang besteht aus drei Teilen, wobei die Teile 2 und 3 nur gelten, wenn Teil 1 keine Anwendung findet. Um festzustellen, ob ein bestimmter Abfall in diesem Anhang aufgeführt ist, muss daher zuerst geprüft werden, ob der Abfall in Teil 1 dieses Anhangs aufgeführt ist, wenn das nicht der Fall ist, ob er in Teil 2 aufgeführt ist, und wenn das nicht zutrifft, ob er in Teil 3 aufgeführt ist.

Teil 1 ist in zwei Abschnitte unterteilt. Liste A führt Abfälle auf, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Basler Übereinkommens als gefährliche Abfälle eingestuft sind und daher unter das Ausfuhrverbot fallen; Liste B führt Abfälle auf, die nicht von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Basler Übereinkommens erfasst werden und daher nicht unter das Ausfuhrverbot fallen.

Ist ein Abfall in Teil 1 aufgeführt, so muss geprüft werden, ob er in Liste A oder B aufgeführt ist. Nur wenn ein Abfall weder in Liste A noch in Liste B von Teil 1 aufgeführt ist, muss geprüft werden, ob er entweder unter den gefährlichen Abfällen in Teil 2 (d. h. den mit einem Sternchen gekennzeichneten Abfälle) oder in Teil 3 aufgeführt ist; trifft das zu, fällt er unter das Ausfuhrverbot.

3.
Abfälle, die in Teil 1 Liste B aufgeführt sind oder die zu den in Teil 2 aufgeführten nicht gefährlichen Abfällen gehören (d. h. die nicht mit einem Sternchen gekennzeichneten Abfälle), fallen unter das Ausfuhrverbot, wenn aufgrund der Kontaminierung durch andere Materialien

a)
die Risiken im Zusammenhang mit den Abfällen so weit erhöht sind, dass unter Berücksichtigung der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG genannten gefährlichen Eigenschaften die Anwendung des Verfahrens der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung angemessen erscheint, oder
b)
die umweltgerechte Verwertung der Abfälle verhindert wird.

Teil 1(1)

Liste A (Anlage VIII des Basler Übereinkommens)

A1
METALLE UND METALLHALTIGE ABFÄLLE

A1010
Metallabfälle und Abfälle von Legierungen mit einem der folgenden Elemente:

Antimon

Arsen

Beryllium

Cadmium

Blei

Quecksilber

Selen

Tellur

Thallium

jedoch ausgenommen die in Liste B ausdrücklich aufgeführten Abfälle.

A1020
Abfälle, ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten:

Antimon; Antimonverbindungen

Beryllium; Berylliumverbindungen

Cadmium; Cadmiumverbindungen

Blei; Bleiverbindungen

Selen; Selenverbindungen

Tellur; Tellurverbindungen

A1030
Abfälle, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten:

Arsen; Arsenverbindungen

Quecksilber; Quecksilberverbindungen

Thallium; Thalliumverbindungen

A1040
Abfälle, die als Bestandteile Folgendes enthalten:

Metallcarbonyle

Chrom(VI)-Verbindungen

A1050
Galvanikschlämme
A1060
Beim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle
A1070
Laugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit usw.
A1080
Abfälle von in Liste B nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Blei und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen
A1090
Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht
A1100
Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen
A1110
Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
A1120
Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
A1130
Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen
A1140
Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren
A1150
Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Liste B(2) aufgeführt sind
A1160
Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert
A1170
Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Liste B aufgeführten Batterien bestehen. In Liste B nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden
A1180
Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten(3), die Komponenten enthalten wie etwa Akkumulatoren und andere in Liste A aufgeführte Batterien, Quecksilberschalter, Glas von Kathodenstrahlröhren und sonstige beschichtete Gläser und PCB-haltige Kondensatoren oder die mit in Anlage I genannten Bestandteilen (z. B. Cadmium, Quecksilber, Blei, polychlorierte Biphenyle) in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B1110)(4)
A1190
Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind, welche Kohlenteer, PCB, Blei, Cadmium, andere organische Halogenverbindungen oder andere in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen

A2
ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN

A2010
Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren oder sonstigen beschichteten Gläsern
A2020
Abfälle von anorganischen — flüssigen oder schlammförmigen — Fluorverbindungen, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A2030
Abfälle von Katalysatoren, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A2040
Bei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, wenn sie in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2080)
A2050
Asbestabfälle (Staub und Fasern)
A2060
Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2050)

A3
ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN

A3010
Abfälle aus der Herstellung oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen
A3020
Mineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind
A3030
Abfälle, die Schlämme von verbleitem Antiklopfmittel enthalten, aus solchen bestehen oder mit solchen verunreinigt sind
A3040
Abfälle von (Wärmeübertragungs-)Heizflüssigkeiten
A3050
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder Leimen/Klebstoffen, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4020)
A3060
Nitrocelluloseabfälle
A3070
Abfälle von Phenolen und Phenolverbindungen, einschließlich Chlorphenolen in Form von Flüssigkeiten oder Schlämmen
A3080
Etherabfälle, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A3090
Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3100)
A3100
Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur Herstellung von Lederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3090)
A3110
Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3110)
A3120
FLUFF — Schredderleichtfraktion
A3130
Abfälle von phosphororganischen Verbindungen
A3140
Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle
A3150
Abfälle von halogenierten organischen Lösungsmitteln
A3160
Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln
A3170
Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin)
A3180
Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von ≥ 50 mg/kg(5)
A3190
Bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlung von organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch)
A3200
Bituminöses teerhaltiges Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2130)
A3210
Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische solcher Abfälle, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den entsprechenden Eintrag B3011 in Liste B dieses Teils sowie den Eintrag Y48 in Teil 3 Liste A)

A4
ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH ORGANISCHE BESTANDTEILE ENTHALTEN KÖNNEN

A4010
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle
A4020
Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Anlagen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen
A4030
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfällen von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten(6) ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind
A4040
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung chemischer Holzschutzmittel(7)
A4050
Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind:

anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide

organische Cyanide

A4060
Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und -emulsionen
A4070
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010)
A4080
Abfälle explosiver Art (ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle)
A4090
Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120)
A4100
Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle
A4110
Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind:

alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen

alle Isomere von polychlorierten Dibenzo-p-Dioxinen

A4120
Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind
A4130
Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen
A4140
Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten(6) ist und welche den Gruppen in Anlage I entsprechen sowie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind
A4150
Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind
A4160
In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060)

Liste B (Anlage IX des Basler Übereinkommens)

B1
METALLE UND METALLHALTIGE ABFÄLLE

B1010
Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form:

Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber)

Eisen- und Stahlschrott

Kupferschrott

Nickelschrott

Aluminiumschrott

Zinkschrott

Zinnschrott

Wolframschrott

Molybdänschrott

Tantalschrott

Magnesiumschrott

Kobaltschrott

Bismutschrott

Titanschrott

Zirconiumschrott

Manganschrott

Germaniumschrott

Vanadiumschrott

Hafnium-, Indium-, Niob-, Rhenium- und Galliumschrott

Thoriumschrott

Schrott von Seltenerdmetallen

Chromschrott

B1020
Reiner, nichtkontaminierter Metallschrott, einschließlich Legierungen in massiver, bearbeiteter Form (Bleche, Grobblech, Träger, Stäbe usw.):

Antimonschrott

Berylliumschrott

Cadmiumschrott

Bleischrott (ausgenommen Bleiakkumulatoren)

Selenschrott

Tellurschrott

B1030
Refraktärmetallhaltige Rückstände (hochschmelzende Metalle)
B1031
Abfälle aus Molybdän-, Wolfram-, Titan-, Tantal-, Niob- und Rheniummetallen und ihren Legierungen (Metallpulver) in metallischer disperser Form, ausgenommen die in Liste A in Eintrag A1050 aufgeführten Abfälle, Galvanikschlämme
B1040
Verschrottete Kraftwerkseinrichtungen, soweit sie nicht in einem solchen Ausmaß mit Schmieröl, PCB oder PCT verunreinigt sind, dass sie dadurch gefährlich werden
B1050
Gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion (Schredderschrott), die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften(8) aufweisen
B1060
Selen- und Tellurabfälle in elementarer metallischer Form einschließlich Pulver
B1070
Disperse Kupfer- und Kupferlegierungsabfälle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
B1080
Zinkaschen und -rückstände, einschließlich Rückständen von Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen(9)
B1090
Einer Spezifikation entsprechende Batterieabfälle, ausgenommen Blei-, Cadmium- und Quecksilber-Batterien
B1100
Beim Schmelzen und Raffinieren von Metallen anfallende metallhaltige Abfälle:

Hartzinkabfälle

zinkhaltige Oberflächenschlacke:

Oberflächenschlacke aus dem Badverzinken (> 90 % Zn)

Bodenschlacke aus dem Badverzinken (> 92 % Zn)

Zinkrückstände aus dem Druckguss (> 85 % Zn)

Zinkrückstände aus dem Feuerverzinken (in der Masse) (> 92 % Zn)

Zinkkrätze

Alukrätze (oder Abschöpfungen), ausgenommen Salzschlacke

zur Weiterverarbeitung oder Raffination bestimmte Schlacken aus der Kupferproduktion, die weder Arsen noch Blei noch Cadmium in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen

Abfälle von feuerfesten Auskleidungen, einschließlich Schmelztiegeln aus der Verhüttung von Kupfer

zur Raffination bestimmte Schlacken aus der Edelmetallproduktion

tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt von weniger als 0,5 %

B1110
Elektrische und elektronische Geräte

nur aus Metallen oder Legierungen bestehende elektronische Geräte

Abfälle oder Schrott(10) von elektrischen und elektronischen Geräten (einschließlich Leiterplatten), soweit sie keine Komponenten wie etwa Akkumulatoren oder andere in Liste A enthaltene Batterien, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren, sonstiges beschichtetes Glas oder PCB-haltige Kondensatoren enthalten oder die nicht durch in Anlage I genannte Bestandteile (z. B. Cadmium, Quecksilber, Blei, PCB) verunreinigt sind oder von solchen Bestandteilen oder Verunreinigungen soweit befreit wurden, dass sie keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A1180)

zur unmittelbaren Wiederverwendung(11), jedoch nicht zur Verwertung oder Beseitigung(12) bestimmte elektrische und elektronische Geräte (einschließlich Leiterplatten, elektronische Bauteile und Leitungsdraht)

B1115
Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert und nicht in Liste A1190 aufgeführt sind, unter Ausschluss solcher, die für Verfahren nach Anlage IV Abschnitt A oder andere Entsorgungsverfahren bestimmt sind, die in einem beliebigen Verfahrensschritt unkontrollierte thermische Prozesse wie offene Verbrennung einschließen
B1120
Verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen die als Katalysatoren verwendeten Flüssigkeiten, die Folgendes enthalten:

Übergangsmetalle, ausgenommen Katalysatorabfälle (verbrauchte Katalysatoren, gebrauchte flüssige oder sonstige Katalysatoren) der Liste A:

Scandium

Vanadium

Mangan

Kobalt

Kupfer

Yttrium

Niob

Hafnium

Wolfram

Titan

Chrom

Eisen

Nickel

Zink

Zirconium

Molybdän

Tantal

Rhenium

Lanthanoide (Seltenerdmetalle):

Lanthan

Praseodym

Samarium

Gadolinium

Dysprosium

Erbium

Ytterbium

Cer

Neodym

Europium

Terbium

Holmium

Thulium

Lutetium

B1130
Gereinigte, verbrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren
B1140
Feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten
B1150
Abfälle von Edelmetallen (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) und ihren Legierungen, in disperser, nichtflüssiger Form mit geeigneter Verpackung und Kennzeichnung
B1160
Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von Leiterplatten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A1150)
B1170
Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von fotografischen Filmen
B1180
Abfälle von fotografischen Filmen, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten
B1190
Fotopapierabfälle, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten
B1200
Granulierte Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung
B1210
Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung, einschließlich solcher, die zur Herstellung von TiO2 und Vanadium verwendet wird
B1220
Chemisch stabilisierte Schlacke aus der Zinkherstellung mit hohem Eisengehalt (über 20 %), nach Industriespezifikation behandelt (z. B. DIN 4301), hauptsächlich zur Verwendung im Baugewerbe
B1230
Walzzunder aus der Eisen- und Stahlherstellung
B1240
Kupferoxid-Walzzunder
B1250
Altkraftfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Komponenten enthalten

B2
ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN

B2010
Abfälle aus dem Bergbau in nichtdisperser Form:

Abfälle von natürlichem Grafit

Abfälle von Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zerteilt

Glimmerabfall

Abfälle aus Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit

Feldspatabfälle

Flussspatabfälle

feste Siliciumdioxidabfälle mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden

B2020
Glasabfälle in nichtdisperser Form

Bruchglas und andere Abfälle und Scherben, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren und anderen beschichteten Gläsern

B2030
Keramikabfälle in nichtdisperser Form

Abfälle und Scherben von Cermets (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe)

unter keiner anderen Position aufgeführte oder enthaltene Keramikfasern

B2040
Andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen

teilweise gereinigtes Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung

beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipskartonabfälle

chemisch stabilisierte Schlacke mit hohem Eisengehalt (über 20 %) aus der Kupferherstellung, nach Industriespezifikation behandelt (z. B. DIN 4301 und DIN 8201), vor allem zur Verwendung als Baustoff und Schleifmittel+

fester Schwefel

Calciumcarbonat aus der Herstellung von Calciumcyanamid (pH < 9)

Natrium-, Kalium- und Calciumchloride

Carborundum (Siliciumcarbid)

Betonbruchstücke

Lithium-Tantal-Glasschrott und Lithium-Niob-Glasschrott

B2050
Nicht in Liste A aufgeführte Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2060)
B2060
Verbrauchte Aktivkohle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthält, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, zum Beispiel Aktivkohle aus der Trinkwasserbehandlung, Lebensmittelverarbeitung und Vitaminherstellung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4160)
B2070
Calciumfluoridschlamm
B2080
In Liste A nicht enthaltene, in der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2040)
B2090
Verbrauchte Anoden aus Petrolkoks oder Bitumen aus der Stahl- oder Aluminiumherstellung, nach üblichen Industriespezifikationen gereinigt (ausgenommen Anoden aus der Chloralkalielektrolyse und der metallurgischen Industrie)
B2100
Abfälle aus Aluminiumhydraten, Aluminiumoxid und Rückständen aus der Aluminiumoxidherstellung, ausgenommen Stoffe, die zur Gasreinigung oder zu Flockungs- und Filtrierprozessen verwendet wurden
B2110
Bauxitrückstände (Rotschlamm) (nach Einstellung auf pH < 11,5)
B2120
Nicht korrosive oder sonstwie gefährliche Säure- oder Laugenabfälle mit einem pH > 2 und < 11,5 (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4090)
B2130
Bituminöses teerfreies(13) Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3200)

B3
ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN

B3010
Feste Kunststoffabfälle

Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Kunststoffe und Mischkunststoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:

Kunststoffabfälle aus nichthalogenierten Polymeren und Copolymeren, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Stoffe(14):

Ethylen

Styrol

Polypropylen

Polyethylenterephthalat

Acrylnitril

Butadien

Polyacetale

Polyamide

Polybutylenterephthalat

Polycarbonate

Polyether

Polyphenylsulfide

Acrylpolymere

Alkane (C10-C13) (Weichmacher)

Polyurethane (FCKW-frei)

Polysiloxane

Polymethylmethacrylat

Polyvinylalkohol

Polyvinylbutyral

Polyvinylacetat

ausgehärtete Harzabfälle oder Kondensationsprodukte, einschließlich folgender Stoffe:

Harnstoff-Formaldehyd-Harze

Phenol-Formaldehyd-Harze

Melamin-Formaldehyd-Harze

Epoxidharze

Alkydharze

Polyamide

folgende fluorierte Polymerabfälle(15):

Perfluorethylen/-propylen (FEP)

Perfluoralkoxyalkan

Tetrafluorethylen/Perfluorvinylether (PFA)

Tetrafluoroethylene/Perfluormethylvinylether (MFA)

Polyvinylfluorid (PVF)

Polyvinylidenfluorid (PVDF)

B3011
Kunststoffabfälle (siehe den entsprechenden Eintrag A3210 in Liste A dieses Teils sowie den Eintrag Y48 in Teil 3 Liste A)

Nachstehend aufgeführte Kunststoffabfälle, sofern sie zum umweltgerechten Recycling(*) bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen(**) sind:

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(***) aus einem nicht halogenierten Polymer bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Polymere:

Polyethylen (PE)

Polypropylen (PP)

Polystyrol (PS)

Acrylnitril-Butadienstyrol (ABS)

Polyethylenterephthalat (PET)

Polycarbonate (PC)

Polyether

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(***) aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Harze:

Harnstoff-Formaldehyd-Harze

Phenol-Formaldehyd-Harze

Melamin-Formaldehyd-Harze

Epoxidharze

Alkydharze

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(***) aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen:(****)

Perfluorethylen/-propylen (FEP)

Perfluoralkoxyalkane:

Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA)

Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA)

Polyvinylfluorid (PVF)

Polyvinylidenfluorid (PVDF)

Gemische aus Kunststoffabfällen, die aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und/oder Polyethylenterephthalat (PET) bestehen, sofern sie zum getrennten und umweltgerechten Recycling(*****) jedes Materials bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen(**) sind.

B3020
Abfälle aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren

Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit gefährlichen Abfällen vermischt sind:

Abfälle und Ausschuss von Papier und Pappe:

ungebleichtes Papier und Wellpapier und ungebleichte Pappe und Wellpappe

hauptsächlich aus gebleichter, nicht in der Masse gefärbter Holzcellulose bestehendes anderes Papier und daraus bestehende andere Pappe

hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen bestehendes Papier und daraus bestehende Pappe (beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucksachen)

andere, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:

1.
geklebte/laminierte Pappe (Karton)
2.
nicht sortierter Ausschuss

B3026
Folgende Abfälle aus der Vorbehandlung von Verbundverpackungen für Flüssigkeiten, die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen:

nichttrennbare Kunststofffraktion

nichttrennbare Kunststoff-Aluminium-Fraktion

B3027
Abfälle aus Selbstklebeetiketten, die Rohstoffe aus der Etikettenherstellung enthalten
B3030
Textilabfälle

Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:

Seidenabfälle (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff)

weder gekrempelt noch gekämmt

andere

Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle, jedoch ausschließlich Reißspinnstoff

Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren

andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

Abfälle von groben Tierhaaren

Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Garnabfälle

Reißspinnstoff

andere

Flachswerg und -abfälle

Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.)

Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen Basttextilfasern (ausschließlich Flachs, Hanf und Ramie)

Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen Agavetextilfasern

Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos

Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)

Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen Pflanzentextilfasern, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind

Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff)

aus synthetischen Chemiefasern

aus künstlichen Chemiefasern

Altwaren

Lumpen, Zwirnabfälle, Bindfäden, Taue und Kabel sowie Textilwaren daraus

sortiert

andere

B3035
Teppichboden- und Teppichabfälle
B3040
Gummiabfälle

Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind:

Abfälle und Schnitzel von Hartgummi (z. B. Ebonit)

andere Gummiabfälle (sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt)

B3050
Abfälle aus nicht behandeltem Kork und Holz

Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen verpresst

Korkabfälle: Korkschott, Korkmehl und Korkplatten

B3060
Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, sofern nicht infektiös:

Weintrub

getrocknete und sterilisierte pflanzliche Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse, auch Pellets oder Viehfutter, sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt oder enthalten

Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder tierischen oder pflanzlichen Wachsen

Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert

Fischabfälle

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

andere Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, ausgenommen Nebenerzeugnisse, die den für menschliche und tierische Ernährung geltenden nationalen bzw. internationalen Auflagen und Normen genügen

B3065
Altspeisefette und -öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (z. B. Frittieröle), sofern sie keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
B3070
Folgende Abfälle:

Abfälle von Menschenhaar

Strohabfälle

bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel

B3080
Bruch und Schnitzel von Gummiabfällen
B3090
Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Verbundleder, ausgenommen Lederschlamm, die sich zur Herstellung von Lederartikeln nicht eignen und keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3100)
B3100
Lederstaub, -asche, -schlämme oder -mehl, die keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3090)
B3110
Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die keine Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiösen Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3110)
B3120
Abfälle von Lebensmittelfarben
B3130
Abfälle von polymerisierten Ethern und nicht gefährlichen Monomerethern, die keine Peroxide bilden können
B3140
Altreifen, sofern sie nicht für ein in Anlage IV Abschnitt A festgelegtes Verfahren bestimmt sind

B4
ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH ORGANISCHE BESTANDTEILE ENTHALTEN KÖNNEN

B4010
Abfälle, die vorwiegend aus wasserverdünnbaren Dispersionsfarben, Tinten und ausgehärteten Lacken bestehen und die keine organischen Lösemittel, Schwermetalle oder Biozide in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4070)
B4020
Abfälle aus der Herstellung, Formulierung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Leimen/Klebstoffen, soweit sie nicht in Liste A aufgeführt sind und keine Lösungsmittel und andere Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein, Stärke, Dextrin, Celluloseethern, Polyvinylalkoholen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3050)
B4030
Gebrauchte Einwegfotoapparate mit nicht in Liste A enthaltenen Batterien

Teil 2

Im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführte Abfälle

(16)(17)(18)
01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN
01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 04* Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
01 03 05* andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
01 03 07* andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen
01 03 10* Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle
01 03 99 Abfälle a. n. g.
01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen
01 04 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 09 Abfälle von Sand und Ton
01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 99 Abfälle a. n. g.
01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
01 05 07 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 99 Abfälle a. n. g.
02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN
02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
02 01 10 Metallabfälle
02 01 99 Abfälle a. n. g.
02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99 Abfälle a. n. g.
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 99 Abfälle a. n. g.
02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 01 Rübenerde
02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 99 Abfälle a. n. g.
02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 05 99 Abfälle a. n. g.
02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 99 Abfälle a. n. g.
02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung
02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 07 99 Abfälle a. n. g.
03 ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE
03 01 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 01 Rinden- und Korkabfälle
03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
03 01 99 Abfälle a. n. g.
03 02 Abfälle aus der Holzkonservierung
03 02 01* halogenfreie organische Holzschutzmittel
03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel
03 02 03* metallorganische Holzschutzmittel
03 02 04* anorganische Holzschutzmittel
03 02 05* andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
03 02 99 Holzschutzmittel a. n. g.
03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 01 Rinden- und Holzabfälle
03 03 02 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 09 Kalkschlammabfälle
03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
03 03 99 Abfälle a. n. g.
04 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE
04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 02 geäschertes Leimleder
04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
04 01 04 chromhaltige Gerbbrühe
04 01 05 chromfreie Gerbbrühe
04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99 Abfälle a. n. g.
04 02 Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
04 02 14* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
04 02 99 Abfälle a. n. g.
05 ABFÄLLE AUS DER ÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE
05 01 Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 02* Entsalzungsschlämme
05 01 03* Bodenschlämme aus Tanks
05 01 04* saure Alkylschlämme
05 01 05* verschüttetes Öl
05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
05 01 07* Säureteere
05 01 08* andere Teere
05 01 09* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
05 01 10 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
05 01 11* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
05 01 12* säurehaltige Öle
05 01 13 Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung
05 01 14 Abfälle aus Kühlkolonnen
05 01 15* verbrauchte Filtertone
05 01 16 schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
05 01 17 Bitumen,
05 01 99 Abfälle a. n. g.
05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 01* Säureteere
05 06 03* andere Teere
05 06 04 Abfälle aus Kühlkolonnen
05 06 99 Abfälle a. n. g.
05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
05 07 01* quecksilberhaltige Abfälle
05 07 02 schwefelhaltige Abfälle
05 07 99 Abfälle a. n. g.
06 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure
06 01 02* Salzsäure
06 01 03* Flusssäure
06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure
06 01 05* Salpetersäure und salpetrige Säure
06 01 06* andere Säuren
06 01 99 Abfälle a. n. g.
06 02 Abfälle aus HZVA von Basen
06 02 01* Calciumhydroxid
06 02 03* Ammoniumhydroxid
06 02 04* Natrium- und Kaliumhydroxid
06 02 05* andere Basen
06 02 99 Abfälle a. n. g.
06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
06 03 99 Abfälle a. n. g.
06 04 Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen
06 04 03* arsenhaltige Abfälle
06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle
06 04 05* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
06 04 99 Abfälle a. n. g.
06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
06 05 02* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen
06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen
06 06 02* Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
06 06 03 sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
06 06 99 Abfälle a. n. g.
06 07 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie
06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 07 02* Aktivkohle aus der Chlorherstellung
06 07 03* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme
06 07 04* Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure
06 07 99 Abfälle a. n. g.
06 08 Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen
06 08 02* Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten
06 08 99 Abfälle a. n. g.
06 09 Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
06 09 02 phosphorhaltige Schlacke
06 09 03* Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
06 09 04 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
06 09 99 Abfälle a. n. g.
06 10 Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien, aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln
06 10 02* Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
06 10 99 Abfälle a. n. g.
06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
06 11 99 Abfälle a. n. g.
06 13 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 01* anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
06 13 03 Industrieruß
06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
06 13 05* Ofen- und Kaminruß
06 13 99 Abfälle a. n. g.
07 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 01 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen
07 01 99 Abfälle a. n. g.
07 02 Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen
07 02 13 Kunststoffabfälle
07 02 14* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
07 02 16* Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten
07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 02 99 Abfälle a. n. g.
07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 03 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen
07 03 99 Abfälle a. n. g.
07 04 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
07 04 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 04 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 04 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 04 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 04 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 04 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen
07 04 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 04 99 Abfälle a. n. g.
07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
07 05 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen
07 05 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
07 05 99 Abfälle a. n. g.
07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 06 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen
07 06 99 Abfälle a. n. g.
07 07 Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.
07 07 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 07 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen
07 07 99 Abfälle a. n. g.
08 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 01 13* Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 14 Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
08 01 15* wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 01 16 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
08 01 17* Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 18 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
08 01 19* wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen
08 01 21* Farb- oder Lackentfernerabfälle
08 01 99 Abfälle a. n. g.
08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver
08 02 02 wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 99 Abfälle a. n. g.
08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben
08 03 07 wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten
08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 03 14* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen
08 03 16* Abfälle von Ätzlösungen
08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen
08 03 19* Dispersionsöl
08 03 99 Abfälle a. n. g.
08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
08 04 11* klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 12 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen
08 04 13* wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 04 14 wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen
08 04 15* wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
08 04 16 wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen
08 04 17* Harzöle
08 04 99 Abfälle a. n. g.
08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
08 05 01* Isocyanatabfälle
09 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE
09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 01* Entwickler- und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
09 01 03* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
09 01 04* Fixierbäder
09 01 05* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
09 01 06* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien
09 01 11* Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen
09 01 13* wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen
09 01 99 Abfälle a. n. g.
10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN
10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit unbehandeltem Holz
10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
10 01 09* Schwefelsäure
10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 01 99 Abfälle a. n. g.
10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke
10 02 02 unbearbeitete Schlacke
10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 08 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen
10 02 10 Walzzunder
10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen
10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen
10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen
10 02 99 Abfälle a. n. g.
10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 02 Anodenschrott
10 03 04* Schlacken aus der Erstschmelze
10 03 05 Aluminiumoxidabfälle
10 03 08* Salzschlacken aus der Zweitschmelze
10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
10 03 23* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen
10 03 25* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen
10 03 29* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen
10 03 99 Abfälle a. n. g.
10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 02* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 03* Calciumarsenat
10 04 04* Filterstaub
10 04 05* andere Teilchen und Staub
10 04 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen
10 04 99 Abfälle a. n. g.
10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 03* Filterstaub
10 05 04 andere Teilchen und Staub
10 05 05* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 05 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen
10 05 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 99 Abfälle a. n. g.
10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 03* Filterstaub
10 06 04 andere Teilchen und Staub
10 06 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 06 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen
10 06 99 Abfälle a. n. g.
10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 07 04 andere Teilchen und Staub
10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen
10 07 99 Abfälle a. n. g.
10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
10 08 04 Teilchen und Staub
10 08 08* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 08 09 andere Schlacken
10 08 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben
10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 08 13 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen
10 08 14 Anodenschrott
10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt
10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen
10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen
10 08 99 Abfälle a. n. g.
10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 03 Ofenschlacke
10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
10 09 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
10 09 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 12 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
10 09 99 Abfälle a. n. g.
10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
10 10 03 Ofenschlacke
10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 12 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
10 10 99 Abfälle a. n. g.
10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 03 Glasfaserabfall
10 11 05 Teilchen und Staub
10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
10 11 11* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Kathodenstrahlröhren)
10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt
10 11 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen
10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen
10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen
10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen
10 11 99 Abfälle a. n. g.
10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug
10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen
10 12 03 Teilchen und Staub
10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 12 06 verworfene Formen
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen
10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten
10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
10 12 99 Abfälle a. n. g.
10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk
10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
10 13 99 Abfälle a. n. g.
10 14 Abfälle aus Krematorien
10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISENHYDROMETALLURGIE
11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
11 01 05* saure Beizlösungen
11 01 06* Säuren a. n. g.
11 01 07* alkalische Beizlösungen
11 01 08* Phosphatierschlämme
11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 14 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
11 01 15* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 99 Abfälle a. n. g.
11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 02* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)
11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
11 02 05* Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 06 Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
11 02 07* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 99 Abfälle a. n. g.
11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
11 03 01* cyanidhaltige Abfälle
11 03 02* andere Abfälle
11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
11 05 01 Hartzink
11 05 02 Zinkasche
11 05 03* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
11 05 04* gebrauchte Flussmittel
11 05 99 Abfälle a. n. g.
12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN
12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne
12 01 02 Eisenstaub und -teilchen
12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne
12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen
12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne
12 01 06* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 07* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 08* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle
12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette
12 01 13 Schweißabfälle
12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
12 01 16* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen
12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 19* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
12 01 99 Abfälle a. n. g.
12 03 Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
12 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten
12 03 02* Abfälle aus der Dampfentfettung
13 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN)
13 01 Abfälle von Hydraulikölen
13 01 01* Hydrauliköle, die PCB enthalten
13 01 04* chlorierte Emulsionen
13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen
13 01 09* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 11* synthetische Hydrauliköle
13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
13 01 13* andere Hydrauliköle
13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 04* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03 Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen
13 03 01* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten
13 03 06* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen
13 03 07* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
13 03 08* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 09* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 10* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 04 Bilgenöle
13 04 01* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten
13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 07 01* Heizöl und Diesel
13 07 02* Benzin
13 07 03* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08 Ölabfälle a. n. g.
13 08 01* Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 08 02* andere Emulsionen
13 08 99* Abfälle a. n. g.
14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08)
14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
14 06 01* Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW
14 06 02* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 03* andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 04* Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
14 06 05* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten
15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.)
15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 05 Verbundverpackungen
15 01 06 gemischte Verpackungen
15 01 07 Verpackungen aus Glas
15 01 09 Verpackungen aus Textilien
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND
16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03 Altreifen
16 01 04* Altfahrzeuge
16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
16 01 07* Ölfilter
16 01 08* quecksilberhaltige Bauteile
16 01 09* Bauteile, die PCB enthalten
16 01 10* explosive Bauteile (z. B. aus Airbags)
16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge
16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 01 13* Bremsflüssigkeiten
16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
16 01 16 Flüssiggasbehälter
16 01 17 Eisenmetalle
16 01 18 Nichteisenmetalle
16 01 19 Kunststoffe
16 01 20 Glas
16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 22 Bauteile a. n. g.
16 01 99 Abfälle a. n. g.
16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen
16 02 11* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten
16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 13* gefährliche Bauteile(17) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile
16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 03 05* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
16 03 07* metallisches Quecksilber
16 04 Explosivabfälle
16 04 01* Munitionsabfälle
16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03* andere Explosivabfälle
16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien
16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
16 06 Batterien und Akkumulatoren
16 06 01* Bleibatterien
16 06 02* Ni-Cd-Batterien
16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien
16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03)
16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren
16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08* ölhaltige Abfälle
16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 07 99 Abfälle a. n. g.
16 08 Gebrauchte Katalysatoren
16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07)
16 08 02* gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09 Oxidierende Stoffe
16 09 01* Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat
16 09 02* Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03* Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid
16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
16 11 01* Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen
16 11 03* andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen
16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten
16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen
17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen und Keramik
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz
17 02 02 Glas
17 02 03 Kunststoff
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 Aluminium
17 04 03 Blei
17 04 04 Zink
17 04 05 Eisen und Stahl
17 04 06 Zinn
17 04 07 gemischte Metalle
17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischter Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN)
18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
18 01 03* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 08* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 01 10* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 02* Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
18 02 05* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
18 02 07* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE
19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen
19 01 13* Flugasche, die gefährliche Stoffe enthält
19 01 14 Flugasche mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 13 fällt
19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt
19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99 Abfälle a. n. g.
19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 08* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 02 11* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 99 Abfälle a. n. g.
19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle
19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 08 fallen
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 03 08* teilweise stabilisiertes Quecksilber
19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01 verglaste Abfälle
19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03* nicht verglaste Festphase
19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 05 99 Abfälle a. n. g.
19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 99 Abfälle a. n. g.
19 07 Deponiesickerwasser
19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 07* Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08* schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
19 08 13* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten
19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
19 08 99 Abfälle a. n. g.
19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung
19 09 04 gebrauchte Aktivkohle
19 09 05 gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 09 99 Abfälle a. n. g.
19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle
19 10 02 NE-Metall-Abfälle
19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 05* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 06 andere Fraktionen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 01* verbrauchte Filtertone
19 11 02* Säureteere
19 11 03* wässrige flüssige Abfälle
19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
19 11 05* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen
19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung
19 11 99 Abfälle a. n. g.
19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 02 Eisenmetalle
19 12 03 Nichteisenmetalle
19 12 04 Kunststoff und Gummi
19 12 05 Glas
19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08 Textilien
19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine)
19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen
19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen
20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN
20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 01 Papier und Pappe
20 01 02 Glas
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10 Bekleidung
20 01 11 Textilien
20 01 13* Lösemittel
20 01 14* Säuren
20 01 15* Laugen
20 01 17* Fotochemikalien
20 01 19* Pestizide
20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 25 Speiseöle und -fette
20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile(18) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 Kunststoffe
20 01 40 Metalle
20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g.
20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle
20 02 02 Boden und Steine
20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 Andere Siedlungsabfälle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 04 Fäkalschlamm
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 07 Sperrmüll
20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.

Teil 3

Liste A (Anlage II des Basler Übereinkommens)

Y46
Haushaltsabfälle(19)
Y47
Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen
Y48
Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische aus solchen Abfällen, mit Ausnahme der folgenden:

Kunststoffabfälle, bei denen es sich um gefährliche Abfälle handelt (siehe Eintrag A3210 in Anhang V Liste A Teil 1)

Nachstehend aufgeführte Kunststoffabfälle, sofern sie zum umweltgerechten Recycling(20) bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen(21) sind:

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(22) aus einem nicht halogenierten Polymer bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Polymere:

Polyethylen (PE)

Polypropylen (PP)

Polystyrol (PS)

Acrylnitril-Butadienstyrol (ABS)

Polyethylenterephthalat (PET)

Polycarbonate (PC)

Polyether

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(22) aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Harze:

Harnstoff-Formaldehyd-Harze

Phenol-Formaldehyd-Harze

Melamin-Formaldehyd-Harze

Epoxidharze

Alkydharze

Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich(22) aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen:(23)

Perfluorethylen/-propylen (FEP)

Perfluoralkoxyalkane:

Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA)

Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA)

Polyvinylfluorid (PVF)

Polyvinylidenfluorid (PVDF)

Gemische aus Kunststoffabfällen, die aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und/oder Polyethylenterephthalat (PET) bestehen, sofern sie zum getrennten und umweltgerechten Recycling(24) jedes Materials bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen(25) sind.

Liste B (Abfälle von Anlage 4 Teil II des OECD-Beschlusses) (******)

Metallhaltige Abfälle

AA010 261900 Krätzen, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie(26)
AA060 262050 vanadiumhaltige Aschen und Rückstände(26)
AA190

810420

ex 810430

brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren

Vorwiegend anorganische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und organischen Stoffen

AB030 andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen
AB070 Gießereisand
AB120

ex 281290

ex 3824

anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen
AB150 ex 382490 nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung

Vorwiegend organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen

AC060 ex 381900 Hydraulikflüssigkeit
AC070 ex 381900 Bremsflüssigkeit
AC080 ex 382000 Frostschutzmittel
AC150 Fluorchlorkohlenwasserstoffe
AC160 Halone
AC170 ex 440310 Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz

Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Stoffe enthalten können

AD090 ex 382490 anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprografischen oder fotografischen Materialien
AD100 Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbasis, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen
AD120

ex 391400

ex 3915

Ionenaustauschharze
AD150 als Filter verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe (z. B. Biofilter)

Vorwiegend anorganische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und organischen Stoffen

RB 020 ex 6815 Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest

Fußnote(n):

(1)

Verweisungen in Liste A und Liste B auf die Anlagen I, III und IV sind als Verweisungen auf die Anlagen des Basler Übereinkommens zu verstehen.

(2)

Es wird darauf hingewiesen, dass der Spiegeleintrag in Liste B (B1160) keine Ausnahme erwähnt.

(3)

Dieser Eintrag umfasst nicht Schrott von Kraftwerkseinrichtungen.

(4)

PCB mit einer Konzentration von ≥ 50 mg/kg.

(5)

Der Grenzwert von 50 mg/kg wird als ein für alle Abfälle international anwendbarer Wert betrachtet. Viele Länder haben für bestimmte Abfallarten jedoch einen niedrigeren Grenzwert eingeführt (z. B. 20 mg/kg).

(6)

„Verfallsdatum überschritten” bedeutet, dass sie binnen der vom Hersteller empfohlenen Frist nicht verwendet wurden.

(7)

Dieser Eintrag schließt mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltes Holz nicht ein.

(8)

Es wird darauf hingewiesen, dass selbst im Falle niedriger anfänglicher Verunreinigung mit in Anlage I genannten Stoffen spätere Prozesse einschließlich der Verwertung solcher Abfälle dazu führen können, dass einzelne Fraktionen signifikant erhöhte Konzentrationen solcher Stoffe enthalten.

(9)

Der Status von Zinkasche wird zurzeit überprüft; die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) empfiehlt, Zinkaschen nicht als gefährlich einzustufen.

(10)

Dieser Eintrag erstreckt sich nicht auf Kraftwerkschrott.

(11)

Die Wiederverwendung kann die Reparatur, Erneuerung oder Aufrüstung umfassen, jedoch nicht größeren Zusammenbau.

(12)

In einigen Ländern werden die zur unmittelbaren Wiederverwendung bestimmten Gegenstände nicht als Abfälle eingestuft.

(13)

Die Konzentration von Benzo[a]pyren sollte weniger als 50 mg/kg betragen.

(14)

Solche Kunststoffabfälle werden als vollständig polymerisiert betrachtet.

(15)

Beim Endverbraucher anfallende Abfälle gehören nicht zu diesem Eintrag.

Die Abfälle dürfen nicht vermischt sein.

Die bei offener Verbrennung entstehenden Probleme sind zu berücksichtigen.

(*)

Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) oder erforderlichenfalls vorübergehende, einmalige Lagerung, sofern sich das Verfahren R3 an sie anschließt und dies durch vertragliche oder einschlägige amtliche Unterlagen nachgewiesen wird.

(**)

In Bezug auf den Begriff „nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen” können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen.

(***)

In Bezug auf den Begriff „nahezu ausschließlich” können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen.

(****)

Verbraucherabfälle sind ausgeschlossen.

(*****)

Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) mit vorheriger Sortierung und erforderlichenfalls vorübergehender, einmaliger Lagerung, sofern sich das Verfahren R3 an sie anschließt und dies durch vertragliche oder einschlägige amtliche Unterlagen nachgewiesen wird.

(16)

Mit einem Sternchen gekennzeichnete Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG. Bei der Identifizierung von Abfällen in der nachstehenden Liste sind die Abschnitte unter „Begriffsbestimmungen” , „Bewertung und Einstufung” und „Abfallverzeichnis” im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG maßgeblich.

(17)

Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

(18)

Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

(19)

Es sei denn, diese sind als Einzeleintrag in Anhang III ordnungsgemäß eingestuft.

(20)

Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) oder erforderlichenfalls vorübergehende, einmalige Lagerung, sofern sich das Verfahren R3 an sie anschließt und dies durch vertragliche oder einschlägige amtliche Unterlagen nachgewiesen wird.

(21)

In Bezug auf den Begriff „nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen” können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen.

(22)

In Bezug auf den Begriff „nahezu ausschließlich” können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen.

(23)

Verbraucherabfälle sind ausgeschlossen.

(24)

Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) mit vorheriger Sortierung und erforderlichenfalls vorübergehender, einmaliger Lagerung, sofern sich das Verfahren R3 an sie anschließt und dies durch vertragliche oder einschlägige amtliche Unterlagen nachgewiesen wird.

(25)

In Bezug auf den Begriff „nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen” können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen.

(******)

Die unter den Einträgen AB130, AC250, AC260 und AC270 aufgeführten Abfälle wurden gestrichen, da sie nach dem in Artikel 18 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 9, aufgehoben durch die Richtlinie 2008/98/EG) genannten Verfahren als nicht gefährlich eingestuft wurden und damit nicht unter das Ausfuhrverbot gemäß Artikel 36 dieser Verordnung fallen. Die unter dem Eintrag AC300 aufgeführten Abfälle wurden gestrichen, da die betreffenden Abfälle unter den Eintrag A3210 in Teil 1 Liste A fallen.

(26)

Diese Aufzählung umfasst Abfälle in Form von Asche, Rückstand, Schlacke, Krätze, Abschaum, Zunder, Staub, Pulver, Schlamm und Kuchen, sofern diese anderweitig nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

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