Artikel 11 VO (EG) 2006/1028

Durchführungsbestimmungen

Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen und erstrecken sich insbesondere auf Folgendes:

1.
Häufigkeit der Einsammlung, Lieferung, Haltbarmachung und Handhabung der Eier;
2.
Gütekriterien, insbesondere das Aussehen der Schale, die Beschaffenheit von Eiweiß und Eigelb und Höhe der Luftkammer;
3.
Gewichtsklassen, einschließlich Ausnahmen;
4.
Kennzeichnung der Eier und Angaben auf den Verpackungen, einschließlich weiterer Ausnahmen;
5.
Kontrollen;
6.
Handel mit Drittländern;
7.
Mitteilungen gemäß Artikel 9;
8.
Haltungsformen;
9.
Aufzeichnungen und Führen von Verzeichnissen.

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