Artikel 11 VO (EG) 2006/1028
Durchführungsbestimmungen
Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen und erstrecken sich insbesondere auf Folgendes:
- 1.
- Häufigkeit der Einsammlung, Lieferung, Haltbarmachung und Handhabung der Eier;
- 2.
- Gütekriterien, insbesondere das Aussehen der Schale, die Beschaffenheit von Eiweiß und Eigelb und Höhe der Luftkammer;
- 3.
- Gewichtsklassen, einschließlich Ausnahmen;
- 4.
- Kennzeichnung der Eier und Angaben auf den Verpackungen, einschließlich weiterer Ausnahmen;
- 5.
- Kontrollen;
- 6.
- Handel mit Drittländern;
- 7.
- Mitteilungen gemäß Artikel 9;
- 8.
- Haltungsformen;
- 9.
- Aufzeichnungen und Führen von Verzeichnissen.
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