Artikel 12 VO (EG) 2006/1028
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2007 aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.
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