Artikel 5 VO (EG) 2006/1080

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” konzentriert der EFRE seine Unterstützung im Rahmen von Strategien zur nachhaltigen Entwicklung, unter Berücksichtigung der Förderung der Beschäftigung, in erster Linie auf die folgenden drei Prioritäten:

1.
Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, auch durch den Auf- und Ausbau von effizienten regionalen Innovativwirtschaften, systemischen Kontakten zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor, Universitäten und Technologiezentren, die den lokalen Bedürfnissen Rechnung tragen, insbesondere:

a)
Ausbau regionaler FTE- und Innovationskapazitäten, die unmittelbar mit den Zielen der regionalen Wirtschaftsentwicklung zusammenhängen, durch Förderung branchen- oder technologiespezifischer Kompetenzzentren, durch Unterstützung der wirtschaftsbezogenen FTE, der KMU und des Technologietransfers; durch die Entwicklung der Technologievorausschau und des internationalen Benchmarking von Maßnahmen zur Innovationsförderung und durch Unterstützung der Zusammenarbeit von Unternehmen und von gemeinsamen Projekten im Bereich FTE und Innovation;
b)
Förderung der Innovationstätigkeit und der unternehmerischen Initiative in allen Sektoren der regionalen und lokalen Wirtschaft durch Unterstützung der Einführung neuer oder verbesserter Erzeugnisse, Prozesse und Dienstleistungen am Markt durch KMU, durch Unterstützung von Unternehmensnetzwerken und Clustern, durch die Verbesserung des Zugangs der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten, durch Unterstützung von Kooperationsnetzwerken zwischen Unternehmen und geeigneten Einrichtungen des Bereichs der tertiären Bildung und Forschungsinstituten, durch Erleichterung des Zugangs der KMU zu Unternehmensdienstleistungen und durch Unterstützung der Einführung umweltverträglicherer und innovativer Technologien in KMU;
c)
Förderung der unternehmerischen Initiative insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und die Schaffung von Anreizen für die Gründung neuer Unternehmen unter Mitwirkung von geeigneten Einrichtungen des Bereichs der tertiären Bildung und Forschungsinstituten sowie bestehenden Unternehmen;
d)
Schaffung von Finanzierungsinstrumenten und Gründerzentren zur Förderung der FTE-Kapazitäten der KMU und zur Förderung der unternehmerischen Initiative und neuer Unternehmensgründungen, speziell von KMU, die wissensintensive Technologien ausgiebig nutzen;

2.
Umwelt und Risikovermeidung, insbesondere:

a)
Förderung von Investitionen zur Wiederherstellung des physischen Umfelds, insbesondere von verschmutzten, verödeten und brachliegenden Geländen und Flächen;
b)
Förderung der Entwicklung der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Artenvielfalt und den Investitionen in NATURA-2000-Gebiete, sofern dies zu einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und/oder zur Diversifizierung der ländlichen Gebiete beiträgt;
c)
Anreize für Energieeffizienz und für die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Entwicklung effizienter Energiemanagementsysteme;
d)
Förderung eines umweltverträglichen und nachhaltigen öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in städtischen Gebieten;
e)
Entwicklung von Plänen und Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten Risiken (z. B. Wüstenbildung, Dürren, Brände und Überschwemmungen) und technologischen Risiken;
f)
Schutz und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Erbes zur Unterstützung der sozioökonomischen Weiterentwicklung und Förderung des natürlichen und kulturellen Reichtums als Potenzial für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus;

3.
Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, insbesondere:

a)
Ausbau der sekundären Verkehrsnetze durch Verbesserung der Verbindungen zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V), zu regionalen Eisenbahnknotenpunkten, Flughäfen und Häfen oder zu multimodalen Plattformen, durch die Sicherstellung von Radialverbindungen zu den großen Eisenbahnlinien und durch die Förderung der regionalen und lokalen Binnenwasserwege und des Kurzstreckenseeverkehrs;
b)
Förderung des Zugangs von KMU zu IKT und der Einführung und des effizienten Einsatzes von IKT in KMU durch Unterstützung des Zugangs zu den Netzen, die Einrichtung von öffentlichen Internet-Zugangsstellen, die Bereitstellung von Ausrüstungen und Entwicklung von Diensten und Anwendungen, wozu auch die Erstellung von Aktionsplänen für sehr kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe gehört.

Zusätzlich können die Mitgliedstaaten und die Kommission bei operationellen Programmen, die der EFRE in den Regionen fördert, für die eine besondere Übergangsunterstützung nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Betracht kommen, beschließen, die Unterstützung auf die Prioritäten nach Artikel 4 der vorliegenden Verordnung auszudehnen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.