Artikel 10 VO (EG) 2006/1081

Berichte

Die jährlichen Durchführungsberichte und die Abschlussberichte nach Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 enthalten gegebenenfalls eine zusammenfassende Darstellung der Umsetzung der

a)
durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sowie etwaiger geschlechtsspezifischer Aktionen;
b)
Aktionen zur Förderung der Teilnahme von Migranten am Erwerbsleben und dadurch zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung;
c)
Aktionen zur Förderung der Integration von Minderheiten ins Erwerbsleben und dadurch zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung;
d)
Aktionen zur Förderung der Integration anderer benachteiligter Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, ins Erwerbsleben und zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung;
e)
innovativen Maßnahmen, einschließlich einer Darlegung der Themen und der Ergebnisse sowie der Verbreitung und durchgängigen Berücksichtigung;
f)
transnationalen und/oder interregionalen Aktionen.

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