Artikel 39 VO (EG) 2006/1083

Inhalt

Der EFRE und der Kohäsionsfonds können im Rahmen eines oder mehrerer operationellen Programme Ausgaben für Vorhaben finanzieren, die eine Gesamtheit nicht zu trennender Arbeiten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen mit einer genauen wirtschaftlichen oder technischen Funktion und klar ausgewiesenen Zielen bilden und deren Gesamtkosten mehr als 50 Mio. EUR betragen (nachstehend „Großprojekt” genannt).

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