Artikel 18 VO (EG) 2006/1107
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 26. Juli 2008, mit Ausnahme der Artikel 3 und 4, die ab dem 26. Juli 2007 gelten.
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