Artikel 11 VO (EG) 2006/1737

Bewertung von Projektvorschlägen

Die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 unterbreiteten Vorschläge für Studien, Experimente und Demonstrationsprojekte sowie Prüfungen auf der Grundlage einer Pilotphase, im Folgenden als „Projektvorschläge” bezeichnet, werden von der Kommission anhand der in Anhang III festgelegten Kriterien bewertet.

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