ANHANG IV VO (EG) 2006/1737

Erläuterungen

Tätigkeitstypen:

Typ A:
Koordination und Verwaltung
Subtyp Maßnahme Formblatt
/ Koordinationskosten 2a
/ Indirekte Kosten 2a
/ Reisekosten 2a
/ Kosten für Datenverarbeitung und Daten-übermittlung an die Kommission sowie für die Datenverbreitung 2a
/ Kosten für die Erstellung des Zwischen-berichts und die Ex-post-Evaluierung 2a
Typ B:
Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Waldökosysteme (Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003)
Subtyp Maßnahme Formblatt
B1 Regelmäßige Erhebungen zur Erlangung repräsentativer Daten über den Zustand der Wälder 2b
B2 Intensive und fortgesetzte Überwachung 2c
B3 Waldbrand-Informationssystem und Verhütungsmaßnahmen 2d I + II
Typ C:
Studien, Experimente, Demonstrationsprojekte und Pilotphasen (Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003)
Subtyp Maßnahme Formblatt
C1 Studien zur Ermittlung der Ursachen und Dynamik von Waldbränden 3
C2 Studien, Experimente, Demonstrationspro-jekte zur Weiterentwicklung des Systems 3
C3 Studien, Experimente, Demonstrations- projekte zur Förderung der Erhebung und Übermittlung harmonisierter Daten, zur Verbesserung der Datenauswertung sowie der Datenqualität einschließlich Kalibrierungszyklen und Ringtests 3
C4 Monitoring-Testphasen 3

Formblätter

Für die Darstellung der mehrjährigen nationalen Programme sind folgende Formblätter zu verwenden:

Kurzbeschreibung des Programms (Formblatt 1),

Spezifische Informationen (Formblätter 2-3).

Das Formblatt für die Programmbeschreibung enthält administrative Informationen über die zuständige Stelle, zusammenfassende Informationen über die verschiedenen Anwendungen des Programms sowie einen Zeitplan. Das Formblatt ist mit dem Stempel der zuständigen Stelle zu versehen und von dieser ordnungsgemäß zu unterzeichnen und zu datieren. Hierbei ist der Name des/der Unterzeichnenden unterhalb der Unterschrift anzugeben. Der Programmbogen mit der Zusammenfassung der einzelnen Anträge ist durch ein Formblatt mit spezifischen Informationen (technische Informationen zu den einzelnen Anwendungen) zu ergänzen, das für jeden einzelnen Zuschussantrag auszufüllen ist. Bei Änderungen des nationalen Programms ist das komplett überarbeitete Formblatt 1 durch Informationen über die spezifischen Maßnahmen zu ergänzen (Formblatt 3). Alle Formblätter sind mit Änderung des Nationalen Programms Nr. … zu kennzeichnen.

Folgende Formblätter liegen nur als Excel-Tabellen vor:

Formblatt 1:
PROGRAMMBOGEN Zusammenfassung der einzelnen Anträge
Formblatt 2a:
Formblatt für die Koordination und Verwaltung
Formblatt 2b:
Formblatt für das systematische Probeflächennetz
Formblatt 2c:
Formblatt für die intensive Überwachung
Formblatt 2d I + II:
Formblätter für das Waldbrand-Informationssystem und Verhütungsmaßnahmen

Formblatt 3: Formblatt für C-Tätigkeiten

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