Artikel 18 VO (EG) 2006/1850

Versuchshopfen

Bei noch im Entwicklungsstadium befindlichem Versuchshopfen, der entweder von einem Forschungsinstitut auf dessen Gelände oder von einem Erzeuger für Rechnung eines solchen Instituts erzeugt wurde, können die Angaben gemäß Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 17 Buchstabe b durch eine Namens- oder Zahlenangabe ersetzt werden, die eine Identifizierung des betreffenden Versuchshopfens ermöglicht.

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