Artikel 11 VO (EG) 2006/1893
Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird wie folgt geändert:
- 1)
- Im gesamten Text und in den Anhängen wird „NACE Rev. 1” durch „NACE Rev. 2” ersetzt, jedoch nicht in Anhang 1 Abschnitt 10 „Berichte und Pilotuntersuchungen” , Anhang 3 Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr” und Anhang 3 Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen” , wo die Angabe „NACE Rev. 1” bestehen bleibt.
- 2)
-
Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
1. Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).
- 3)
- Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.
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