ANHANG III VO (EG) 2006/198

Imputationsgrundsätze und Datensatzgewichtung

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

Kernvariablen, für die weder Auslassungen akzeptiert werden noch eine Imputation gestattet ist:

A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL) B2c(QL), B2d(QL) B2e(QL), F1.

Schlüsselvariablen, für die Auslassungen möglichst vermieden werden sollten und für die eine Imputation empfohlen wird:

A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub(QT), PAC, C7tot.

Eine Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

1.
Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden.
2.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der auskunftgebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.
3.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.
4.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

Die quantitativen und die qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

Die Regeln für die Imputation finden sich in dem in Artikel 8 angeführten Handbuch.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein anzuwendendes Gewicht zusammen mit den Hilfsvariablen, die gegebenenfalls zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 erfasst werden. Die zur Ermittlung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt.

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