ANHANG IV VO (EG) 2006/198

Dateiformat und Übermittlungsregeln

Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln. Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:
a)
den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen,
b)
den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation.
Beide Datensätze enthalten die in Anhang I aufgeführten Variablen. Beide Dateien sind im .csv-Format ( „comma separated variables” ) vorzulegen. Der erste Eintrag einer jeden Datei besteht aus einer Kopfzeile mit den in Anhang I definierten Bezeichnungen der Variablen. Die nachfolgenden Einträge enthalten die einzelnen Werte dieser Variablen für jedes antwortende Unternehmen.

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