ANHANG IV VO (EG) 2006/198
Dateiformat und Übermittlungsregeln
Die Daten sind der Kommission (Eurostat) in elektronischer Form mittels eines von der Kommission (Eurostat) bereitgestellten Anwendungsprogramms für sichere Datenübermittlung (STADIUM/EDAMIS) zu übermitteln. Die Länder übermitteln ESTAT zwei kontrollierte Datensätze:- a)
- den Datensatz vor der Imputation, nach Durchführung erster Kontrollen,
- b)
- den vollständig kontrollierten Datensatz nach der Imputation.
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