Artikel 3 VO (EG) 2006/217
Die Informationen gemäß Artikel 2 Absatz 1 umfassen Folgendes:
- a)
- Arten und Sorten, insbesondere die Merkmale im Hinblick auf Anbau und Verwendung;
- b)
- die erwartete Mindestkeimfähigkeit;
- c)
- die betreffenden Mengen;
- d)
- Unterlagen, die die Gründe für den Antrag darlegen;
- e)
- den geplanten Vermarktungsbereich, wobei die Regionen des antragstellenden Mitgliedstaats anzugeben sind, die von den Versorgungsschwierigkeiten mit Saatgut betroffen sind;
- f)
- den für die Ermächtigung beantragten Anwendungszeitraum.
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