Artikel 6 VO (EG) 2006/247

Zubereitungen aus Milch

Abweichend von Artikel 2 können sich die Kanarischen Inseln im Rahmen der Höchstmenge von 800 t/Jahr weiterhin mit Zubereitungen aus Milch des KN-Codes 19019099 (Magermilchpulver mit pflanzlichem Fett) zur industriellen Verarbeitung versorgen. Die für die Versorgung mit diesem Erzeugnis aus der Europäischen Union gewährte Beihilfe darf 210 EUR/t nicht überschreiten und ist im Höchstbetrag nach Artikel 23 enthalten. Dieses Erzeugnis ist nur zum örtlichen Verbrauch bestimmt.

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