Artikel 5 VO (EG) 2006/318

Mindestpreis für Zuckerrüben

1. Für Quotenzuckerrüben gilt folgender Mindestpreis:

a)
32,86 EUR/Tonne für das Wirtschaftsjahr 2006/2007,
b)
29,78 EUR/Tonne für das Wirtschaftsjahr 2007/2008.
c)
27,83 EUR/Tonne für das Wirtschaftsjahr 2008/2009;
d)
26,29 EUR/Tonne ab dem Wirtschaftsjahr 2009/2010.

2. Der Mindestpreis gemäß Absatz 1 gilt für Zuckerrüben der Standardqualität, deren Merkmale in Anhang I festgelegt sind.

3. Zuckerunternehmen, die Zuckerrüben kaufen, die zur Verarbeitung zu Zucker geeignet und zur Verarbeitung zu Quotenzucker bestimmt sind, müssen mindestens den Mindestpreis zahlen, der durch Zu- oder Abschläge entsprechend den Qualitätsunterschieden gegenüber der Standardqualität berichtigt wird.

4. Für die Zuckerrübenmengen, die den Mengen Industriezucker oder Überschusszucker entsprechen, für die der Überschussbetrag gemäß Artikel 15 gilt, passt das betreffende Zuckerunternehmen den Ankaufspreis so an, dass er zumindest dem Mindestpreis für Quotenzuckerrüben entspricht.

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