Artikel 15 VO (EG) 2006/320
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2006. Die Artikel 12 und 13 gelten jedoch ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung.
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