Artikel 14 VO (EG) 2006/336

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Für Fracht- und Fahrgastschiffe, die nicht bereits der Verpflichtung zur Einhaltung des ISM-Codes unterliegen, gilt diese Verordnung ab 24. März 2008.

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