Artikel 2 VO (EG) 2006/389

Einzelziele

Die Unterstützung soll unter anderem folgenden Zielen dienen:

Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, einschließlich der Umstrukturierung, insbesondere der ländlichen Entwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen und der regionalen Entwicklung;

Infrastrukturentwicklung und -umstrukturierung, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, Umwelt, Telekommunikation und Wasserversorgung;

Versöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft;

Annäherung der türkischen Gemeinschaft Zyperns an die Union, unter anderem durch Informationen über das politische und rechtliche System der Europäischen Union, die Förderung direkter menschlicher Kontakte sowie Stipendien der Gemeinschaft;

Ausarbeitung von Rechtstexten, die dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen, damit diese nach Inkrafttreten einer umfassenden Regelung der Zypern-Frage unverzüglich angewandt werden können;

Vorbereitung auf die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands mit Blick auf die Aufhebung seiner Aussetzung nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.