Artikel 2 VO (EG) 2006/389
Einzelziele
Die Unterstützung soll unter anderem folgenden Zielen dienen:
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Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, einschließlich der Umstrukturierung, insbesondere der ländlichen Entwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen und der regionalen Entwicklung;
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Infrastrukturentwicklung und -umstrukturierung, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr, Umwelt, Telekommunikation und Wasserversorgung;
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Versöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft;
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Annäherung der türkischen Gemeinschaft Zyperns an die Union, unter anderem durch Informationen über das politische und rechtliche System der Europäischen Union, die Förderung direkter menschlicher Kontakte sowie Stipendien der Gemeinschaft;
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Ausarbeitung von Rechtstexten, die dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen, damit diese nach Inkrafttreten einer umfassenden Regelung der Zypern-Frage unverzüglich angewandt werden können;
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Vorbereitung auf die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands mit Blick auf die Aufhebung seiner Aussetzung nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte.
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