Artikel 13 VO (EG) 2006/493

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Juli 2006. Die Artikel 1, 3, 11 Nummer 3 und 12 Nummer 1 gelten jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens.Artikel 2 gilt ab dem 23. Mai 2006.

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