Artikel 12 VO (EG) 2006/493

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2002

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2002 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4a Absatz 5 wird gestrichen.
2.
Dem Artikel 4c Absatz 1 Unterabsatz 3 wird folgender Satz angefügt:

Die Mitteilung zum Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt vor dem 1. Dezember 2006.

3.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Beträge und Koeffizienten vor dem 15. Februar 2007 festgesetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Dem Unterabsatz 1 wird folgender Satz angefügt:

Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die Abrechnungen vor dem 28. Februar 2007 aufgestellt.

ii)
Dem Unterabsatz 2 wird folgender Satz angefügt:

Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt diese Zahlung vor dem 15. April 2007.

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