Artikel 12 VO (EG) 2006/493
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2002
Die Verordnung (EG) Nr. 314/2002 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 4a Absatz 5 wird gestrichen.
- 2.
- Dem Artikel 4c Absatz 1 Unterabsatz 3 wird folgender Satz angefügt:
Die Mitteilung zum Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt vor dem 1. Dezember 2006.
- 3.
- Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Beträge und Koeffizienten vor dem 15. Februar 2007 festgesetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- Dem Unterabsatz 1 wird folgender Satz angefügt:
Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden die Abrechnungen vor dem 28. Februar 2007 aufgestellt.
- ii)
- Dem Unterabsatz 2 wird folgender Satz angefügt:
Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 erfolgt diese Zahlung vor dem 15. April 2007.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.