Artikel 1 VO (EG) 2006/601

Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Daten in elektronischer Form über das von der Kommission (Eurostat) unterhaltene zentrale Portal.

Die Kommission (Eurostat) stellt eine ausführliche Dokumentation zu diesem zentralen Portal zur Verfügung und gibt Leitlinien für die Umsetzung von dafür geeigneten Datenübermittlungsverfahren.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.