Artikel 2 VO (EG) 2006/601

Datenformat

Die Mitgliedstaaten verwenden in Übereinstimmung mit den von der Kommission (Eurostat) spezifizierten Austauschstandards das Datenformat „Gesmes” . Die Kommission (Eurostat) stellt eine detaillierte Dokumentation zu diesen Standards zur Verfügung und gibt Leitlinien für ihre Verwendung entsprechend den Anforderungen dieser Verordnung.

Es wird kein urheberrechtlich geschütztes Datenformat verwendet.

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