Artikel 1 VO (EG) 2006/793
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 247/2006 insbesondere hinsichtlich der Programme für die Sonderregelung zur Versorgung der Regionen in äußerster Randlage, der Maßnahmen zugunsten der örtlichen landwirtschaftlichen Erzeugungen und der Begleitmaßnahmen festgelegt.
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