Artikel 24 VO (EG) 2006/793
Reis
Bis zu einer jährlichen Höchstmenge von 12000 Tonnen in Äquivalent vollständig geschliffenem Reis wird im Rahmen von Titel III der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 eine Gemeinschaftsbeihilfe für die Vermarktung von in Guayana erzeugtem Reis auf Guadeloupe und Martinique sowie in der übrigen Gemeinschaft gewährt.
Bei Vermarktung in der übrigen Gemeinschaft außerhalb von Guadeloupe und Martinique beträgt die jährliche Höchstmenge jedoch 4000 Tonnen.
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