Artikel 26a VO (EG) 2006/865
Ablehnung von Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen
Die Mitgliedstaaten lehnen Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen für Kaviar und Fleisch von Störartigen (Acipenseriformes spp.) aus gemeinsam genutzten Beständen ab, es sei denn, es wurden nach dem von der Konferenz der Parteien des Übereinkommens genehmigten Verfahren Ausfuhrquoten für diese Art festgesetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.