Artikel 22 VO (EG) 2006/883
Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2. Sie gilt ab 16. Oktober 2006 für die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des EGFL und des ELER für die Haushaltsjahre 2007 und folgende erhobenen Einnahmen und getätigten Ausgaben. Artikel 20 gilt jedoch ab dem Datum ihres Inkrafttretens.
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