ANHANG V VO (EG) 2006/884
DURCH DIE PAUSCHBETRÄGE ABGEDECKTE SACHMASSNAHMEN gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b)
GETREIDE- UND REISSEKTOR
-
I.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE EINLAGERUNG
- a)
- Nach der Anfuhr — Beförderung des Getreides vom Transportmittel zur Lagerzelle (Silo oder Lagerkammer) — Erste Umlagerung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme/Analyse/Qualitätsfeststellung.
-
II.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE LAGERHALTUNG
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Schädlingsbekämpfung [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- e)
- gegebenenfalls Belüftung [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
-
III.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE AUSLAGERUNG
- a)
- Wiegen des Getreides;
- b)
- Probenahme/Analyse (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Auslagerung und Verladung auf erstes Beförderungsmittel.
ZUCKERSEKTOR
-
I.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE EINLAGERUNG
- a)
- Nach der Anfuhr — Beförderung des Zuckers vom Transportmittel zur Lagerzelle (Silo oder Lagerkammer) — Erste Umlagerung;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme/Analysen/Qualitätsfeststellung;
- d)
- Abfüllung in Säcke (gegebenenfalls).
-
II.
-
ZUSÄTZLICHER PAUSCHBETRAG FÜR DIE BEFÖRDERUNG
- a)
- Frachtkosten je Entfernungsklasse.
-
III.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE LAGERHALTUNG
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Schädlingsbekämpfung [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
-
IV.
-
PAUSCHBETRAG FÜR DIE AUSLAGERUNG
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme/Analyse (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Auslagerung und Verladung auf erstes Beförderungsmittel.
RINDFLEISCHSEKTOR
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I.
-
ÜBERNAHME, ENTBEINEN UND EINLAGERUNG (ENTBEINTES FLEISCH)
- a)
- Kontrolle der Qualität des Fleisches mit Knochen;
- b)
- Wiegen des Fleisches mit Knochen;
- c)
- Aufbereitung;
- d)
-
vertraglich festgelegte Kosten des Entbeinens:
- —
-
Erstkühlung,
- —
-
Beförderung vom Interventionsort zum Zerlegungsbetrieb (außer wenn der Verkäufer das Fleisch zum Zerlegungsbetrieb liefert),
- —
-
Entbeinen, Zuschneiden, Wiegen, Verpacken und Schockfrosten,
- —
-
vorläufige Lagerung der Teilstücke; Beladen, Beförderung und Übernahme im Kühlhaus des Interventionsortes,
- —
-
Kosten des Verpackungsmaterials: Polyäthylen-Säcke, Kartons, Stockinetten,
- —
-
Wert der Knochen, Fettstücke und anderer Abschnitte, die in den Zerlegungsbetrieben zurückgelassen werden (von den Kosten abzuziehende Einnahmen).
-
II.
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LAGERHALTUNG
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Temperaturkontrolle [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
-
III.
-
AUSLAGERUNG
- a)
- Wiegen;
- b)
- Qualitätskontrolle (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung des Rindfleisches vom Kühllager bis zur Rampe des Lagerhauses.
MILCHERZEUGNISSEKTOR: BUTTER
-
I.
-
ÜBERNAHME UND EINLAGERUNG
- a)
- Nach der Anfuhr — Beförderung der Butter vom Transportmittel zur Lagerzelle;
- b)
- Wiegen und Identifizieren der Packstücke;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- d)
- Kühlhauseinlagerung und Einfrieren;
- e)
- zweite Probenahme/Qualitätskontrolle nach Ablauf der Probelagerzeit.
-
II.
-
LAGERHALTUNG
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Temperaturkontrolle [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
-
III.
-
AUSLAGERUNG
- a)
- Wiegen und Identifizieren der Packstücke;
- b)
- Beförderung der Butter vom Kühlhaus zur Laderampe, sofern es sich bei dem Transportmittel um einen Container handelt, bzw. zur Laderampe einschließlich Verladung, sofern es sich bei dem Transportmittel um einen Lastwagen oder einen Eisenbahnwaggon handelt.
-
IV.
-
ETIKETTIERUNG/BESONDERE KENNZEICHNUNG
Sofern gemäß einer EWG-Verordnung, die für den Absatz der Erzeugnisse erlassen wurde, verbindlich.MILCHERZEUGNISSEKTOR: MAGERMILCHPULVER
- I.
- ÜBERNAHME UND EINLAGERUNG
- a)
- Nach der Anfuhr — Beförderung des Magermilchpulvers vom Transportmittel zum Lagerraum;
- b)
- Wiegen;
- c)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- d)
- Kontrolle der Kennzeichnung und der Verpackung.
- II.
- LAGERHALTUNG
- a)
- Vertraglich festgelegte Lagerraummiete;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Temperaturkontrolle [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
- III.
- AUSLAGERUNG
- a)
- Wiegen;
- b)
- Probenahme/Warenkontrolle (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Beförderung des Magermilchpulvers zur Laderampe und Verladen (ohne Befestigung der Ware) auf das Transportmittel, sofern es sich um einen Lastwagen oder einen Eisenbahnwaggon handelt. Beförderung des Magermilchpulvers zur Laderampe, sofern es sich um ein anderes Transportmittel, insbesondere Container, handelt.
- IV.
- BESONDERE KENNZEICHNUNG
Die Packsäcke sind besonders zu kennzei chnen, wenn das Magermilchpulver im Ausschreibungsverfahren für einen bestimmten Zweck verkauft wird.ALKOHOLSEKTOR (VERORDNUNG (EG) NR. 1493/1999)
- I.
- ÜBERNAHME UND EINLAGERUNG
- a)
- Überprüfung/Kontrolle der Menge;
- b)
- Probenahme/Qualitätskontrolle;
- c)
- Einfüllung in Lagerbehälter (es sei denn, die Beförderung des Alkohols ist im Ankaufspreis nicht inbegriffen).
- II.
- LAGERHALTUNG
- a)
- Vertragspreis bzw. Miete der Lagerbehälter;
- b)
- Versicherungskosten [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- c)
- Temperaturkontrolle [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt];
- d)
- jährliche Bestandsaufnahme [sofern nicht unter Buchstabe a) berücksichtigt].
- III.
- AUSLAGERUNG
- a)
- Mengenkontrolle;
- b)
- Probenahme/Qualitätsanalyse (falls zu Lasten der Interventionsstelle);
- c)
- Verladen auf das Transportmittel bzw. in den Transportbehälter des Käufers.
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