ANHANG IIIA VO (EG) 2006/885

Mustertabelle gemäß Artikel 6 Buchstabe i

Sonstige in dem Debitorenbuch aufgeführte noch wiedereinzuziehende Beträge, die dem EGFL oder dem ELER gutzuschreiben sind Die Mitgliedstaaten übermitteln die Angaben gemäß Artikel 6 Buchstabe i für die einzelnen Zahlstellen getrennt unter Verwendung der folgenden Übersicht:
abcdefgh
ZahlstelleFondsWährungseinheit

Saldo

15. Oktober N-1

Neue Fälle

(Jahr N)

Wieder-eingezogene Beträge insgesamt

(Jahr N)

Berichtigter Betrag insgesamt, einschließlich für uneinbringlich erklärter Beträge

(Jahr N)

Noch wiedereinzuziehender Betrag

15. Oktober Jahr N

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